Immerhin hat sich jetzt wenigstens eine Landesregierung dazu bekannt, diesen Trojaner eingesetzt zu haben [1]:
Die Erstbewertung des Landeskriminalamts habe ergeben, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Das teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag mit. Noch nicht geklärt ist laut Herrmann, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion oder um die später tatsächlich eingesetzte Software handelt.
Erst einmal Respekt, dass er sich zu diesem Murks bekannt hat. Bislang ist er nämlich der einzige.
Allerdings kommen mir da eine Menge weitere Fragen in den Sinn, die noch zu beantworten sind:
- Wieso kann es für möglich halten, dass eine "Testversion" in der freien Wildbahn eingesetzt worden sein könnte?
- Wieso werden die abgefangenen Daten, wenn auch verschlüsselt, über einen Server in den USA geroutet, also außerhalb der Gesetzgebung unseres Landes?
- WIe kann es sein, dass nach der Maßnahme im Jahre 2009 der Überwachte immer noch nicht über die Durchführung dieser Maßnahme informiert wurde - wie es bei TKÜ-AKtionen gesetzlich vorgeschrieben ist?
- Müsste nicht jetzt auch ein Staatsanwalt wegen §202c ("Hackerparagraph") ermitteln? Dieser stellt ja schon die Beschaffung von Software zum illegalem Ausspähen von Daten unter Strafe, ohne dass es einer weiteren Tat oder auch nur die Absicht dazu bedarf. Dieser Umstand scheint mir (allerdings kein Jurist) nach der Analyse des CCC durchaus hiergegeben.
Joachim Herrmann (CSU) ist seit 2007 bayerischer Staatsminister des Inneren, trägt also im Zweifelsfall die politische Verantwortung für diese Aktion im Jahre 2009.
Peinlich finde ich auch die jetzige Reaktion der Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Zunächst hatte sie noch empört nach "Aufklärung" geschrien [3]. Allerdings eben nur, bis heraus kam, dass es sich um die Landesregierung handelt, an der ihr eigener Landesverband beteiligt ist. In der Tagesschau von heute überlegte sie dann laut, mit einer "gesetzgeberischen Regelung" - allerdings dann natürlich nur mit Wirkung für die Zukunft
- die Regelung konkreter zu formulieren.
Ne, klar. Das war kein bewusst kriminelles Handeln, das Gesetz war nur zu unpräzise.
[1] "Der Staatstrojaner kommt aus Bayern" SPON 10.10.2011
[2] "Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner" CCC 8.10.2011
[3] "Ministerin verlangt im Trojaner-Skandal Aufklärung von Ländern" SPON 8.10.2011
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