Ich bin kein Jurist und dies ist erst einmal nur eine unbegründete Verschwörungstheorie.

Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes [1] bin ich erst darauf aufmerksam gemacht worden, dass es im Interesse der Rechtssicherheit Fristen für das Einlegen von Verfassungs-Beschwerden gegen Gesetze gibt. §93 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) sagt dazu:

(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.

Nun hat es die FDP im Gegensatz zu ihren Ankündigungen nicht erreicht, das Zugangserschwerungsgesetz alias "Leyenmauer" abzuschaffen. Vielmehr soll es wie geplant vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und damit auch in Kraft treten. Allerdings wird das BKA von ihrem oberstem Chef, dem Bundesinnenminister, angewiesen, vor 2011 keine Listen zu erstellen, die die Provider in ihre Systeme einspeisen könnten. (Die erste Frage, die sich mir da stellt: Geht das überhaupt? Wenn ein (Innen-) Minister per Erlass ein geltendes Gesetz einfach außer Kraft setzen kann, muss man vielleicht anfangen, sich Sorgen zu machen.)

Erst einmal soll sich das BKA auf den Teil beschränken, wo die Löschung der mutmaßlich strafrechtlich relevanten Inhalte "versucht" wird. Ende 2010 soll dann nach diesen Erfahrungen entschieden werden, ob das Stopp-Schild nun kommt oder nicht. Ist das nun ein - wenn auch kleiner - Erfolg für die FDP und SLS (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger)? Oder ist das nur ein Teil des bösen Masterplanes der Mauerbauer?

Sehr glücklich ist die CDU/CSU ja nicht mit der öffentlichen Diskussion. Wolfgang Schäuble hat sich ja sogar öffentlich von dem Gesetz distanziert. Da die Stopp-Schilder jetzt ja (erst einmal) doch nicht aufgestellt werden, hoffen die Befürworter sicher, dass dieses Thema fürs erste aus der veröffentlichten Diskussion in den Medien verschwindet. Und das scheint aufzugehen, es gibt nichts Neues, also wird über dieses Thema nicht mehr berichtet.

Ende 2010 ist dann aber wiederum nur ein erneuter Erlass des Bundesinnenministers nötig, um die Schilder aufzustellen. Kein Beschluss des Bundestages oder Bundeskabinettes, also auch keine Beteiligung der FDP. Für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht könnte es dann aber wegen dieser Frist schon zu spät sein! Vertrauen wir dabei also auf die FDP und lassen uns einlullen, kann das Böse enden.

Eine fristgerechte Klage könnte aber vielleicht auch scheitern. Da die Stopp-Schilder ja gar nicht aufgestellt werden, gibt es ja gar keinen Eingriff in Grundrechte, gegen den man klagen könnte. De facto wäre es also nie möglich, gegen dieses Gesetz zu klagen!

Vermutlich habe ich aber mit dem letzten Absatz unrecht (ich bin halt kein Jurist). Aber das heißt trotzdem, dass eine Klage innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden muss. Und da haben wir das Problem, dass die sonst "üblichen Verdächtigen" aus der FDP wegen Kollaboration mit der Union die nächsten vier Jahre nicht zur Verfügung stehen werden.

[1] Entscheidung des BVerfG - 1 BvR 3479/08