Neueste Kommentare
- DetlevT zu Verschollen
- fellow passenger zu Verschollen
- hurle zu Verschollen
- flashlink30 zu Verschollen
- Flüge zu Der Terrorist kann gehen
- DOPEBOY zu vorher - nachher
- Sven Türpe zu Internetsperren: Klage unzulässig?
- Wolkencloud zu Unnötige Maßnahme?
- Crogan zu Unnötige Maßnahme?
- GerhardIngold zu Festnahmen zum Fest
Zum Nachschlagen
Suche
Tags
- politik (376)
- anti terror gesetz (142)
- online durchsuchung (140)
- Überwachung (131)
- terror anschlag (100)
- zensur (67)
- vorratsdatenspeicherung (43)
- kofferbomber (26)
- satire (24)
- justiz (16)
- e pass (10)
- g8 gipfel (8)
- folter (7)
- epass (4)
- raf (3)
- usa (3)
- prozess (2)
- anti terror datei (2)
- waterboarding (2)
- cia (2)
- presse (1)
- intern (1)
- flugsicherheit (1)
- diskriminierung (1)
- datenschutz (1)
- strommarkt (1)
- nobelpreis (1)
- anti terror maßnahmen (1)
- wirtschaft (1)
- piratenpartei (1)
- hinweis (1)
- fernsehkritik (1)
- demo (1)
- anti terror ermittlung (1)
- eu (1)
- statistik (1)
- filesharing (1)
- justiz (1)
- geheimdienste (1)
- anti terror maßnahme (1)
- internetsperre (1)
- internet (1)
RSS Feed
- RSS 1.0
- Einträge
- Kommentare
- RSS 2.0
- Einträge
- Kommentare
- Atom
- Einträge
- Kommentare
E-Mail-Abonnement
« Wiedervorlage | Der Terrorist kann gehen »
Internetsperren: Klage unzulässig?
von DetlevT Pro @ Samstag, Okt. 31, 2009 – 12:22:51
Ich bin kein Jurist und dies ist erst einmal nur eine unbegründete Verschwörungstheorie.
Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes [1] bin ich erst darauf aufmerksam gemacht worden, dass es im Interesse der Rechtssicherheit Fristen für das Einlegen von Verfassungs-Beschwerden gegen Gesetze gibt. §93 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) sagt dazu:
Nun hat es die FDP im Gegensatz zu ihren Ankündigungen nicht erreicht, das Zugangserschwerungsgesetz alias "Leyenmauer" abzuschaffen. Vielmehr soll es wie geplant vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und damit auch in Kraft treten. Allerdings wird das BKA von ihrem oberstem Chef, dem Bundesinnenminister, angewiesen, vor 2011 keine Listen zu erstellen, die die Provider in ihre Systeme einspeisen könnten. (Die erste Frage, die sich mir da stellt: Geht das überhaupt? Wenn ein (Innen-) Minister per Erlass ein geltendes Gesetz einfach außer Kraft setzen kann, muss man vielleicht anfangen, sich Sorgen zu machen.)
Erst einmal soll sich das BKA auf den Teil beschränken, wo die Löschung der mutmaßlich strafrechtlich relevanten Inhalte "versucht" wird. Ende 2010 soll dann nach diesen Erfahrungen entschieden werden, ob das Stopp-Schild nun kommt oder nicht. Ist das nun ein - wenn auch kleiner - Erfolg für die FDP und SLS (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger)? Oder ist das nur ein Teil des bösen Masterplanes der Mauerbauer?
Sehr glücklich ist die CDU/CSU ja nicht mit der öffentlichen Diskussion. Wolfgang Schäuble hat sich ja sogar öffentlich von dem Gesetz distanziert. Da die Stopp-Schilder jetzt ja (erst einmal) doch nicht aufgestellt werden, hoffen die Befürworter sicher, dass dieses Thema fürs erste aus der veröffentlichten Diskussion in den Medien verschwindet. Und das scheint aufzugehen, es gibt nichts Neues, also wird über dieses Thema nicht mehr berichtet.
Ende 2010 ist dann aber wiederum nur ein erneuter Erlass des Bundesinnenministers nötig, um die Schilder aufzustellen. Kein Beschluss des Bundestages oder Bundeskabinettes, also auch keine Beteiligung der FDP. Für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht könnte es dann aber wegen dieser Frist schon zu spät sein! Vertrauen wir dabei also auf die FDP und lassen uns einlullen, kann das Böse enden.
Eine fristgerechte Klage könnte aber vielleicht auch scheitern. Da die Stopp-Schilder ja gar nicht aufgestellt werden, gibt es ja gar keinen Eingriff in Grundrechte, gegen den man klagen könnte. De facto wäre es also nie möglich, gegen dieses Gesetz zu klagen!
Vermutlich habe ich aber mit dem letzten Absatz unrecht (ich bin halt kein Jurist). Aber das heißt trotzdem, dass eine Klage innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden muss. Und da haben wir das Problem, dass die sonst "üblichen Verdächtigen" aus der FDP wegen Kollaboration mit der Union die nächsten vier Jahre nicht zur Verfügung stehen werden.
[1] Entscheidung des BVerfG - 1 BvR 3479/08
1 Kommentar zu "Internetsperren: Klage unzulässig?"
Hmm. Täusche ich mich, oder war diese Strategie bisher vor allem bei Abofallenbetrügern üblich, die ihre Rechnung immer erst nach Verstreichen der Rücktrittsfrist schicken?
Verwandte Einträge
von DetlevT am Montag, Nov. 09, 2009 – 14:11:14
von DetlevT am Freitag, Nov. 06, 2009 – 01:14:12
von DetlevT am Freitag, Okt. 09, 2009 – 11:36:07
von DetlevT am Samstag, Sep. 26, 2009 – 17:37:33
von DetlevT am Samstag, Sep. 26, 2009 – 17:29:21
von DetlevT am Samstag, Sep. 26, 2009 – 11:00:14
von DetlevT am Samstag, Sep. 19, 2009 – 00:48:10
von DetlevT am Dienstag, Sep. 15, 2009 – 19:04:11
von DetlevT am Mittwoch, Sep. 02, 2009 – 09:10:05
von DetlevT am Samstag, Aug. 01, 2009 – 14:02:57