BKA-Präsident Jörg Ziercke weist häufig auf die große Zahl der "Gefährder" hin, wenn es um neue Kompetenzen seiner Behörde geht. Was ein solcher "Gefährder" überhaupt ist, hat der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages jetzt untersucht [1]. Sein Ergebnis: Der Begriff "Gefährder" ist in keinem Gesetz definiert. Vielmehr verwendet man diesen Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch für Personen, die in einer der vielen Präventiv-Datenbanken gespeichert sind. Diese Speicherung bedeutet jedoch nicht, dass diese Personen tatsächlich eine Gefahr für andere darstellen, vielmehr wird festgestellt:
Die gesammelten Erkenntnisse dürfen nur in den Grenzen der geltenden Sicherheits- und Ordnungsgesetze verwandt werden. So soll beispielsweise allein die Einstufung als „Gefährder“ in einer beim Bundeskriminalamt geführten Datei „Gewalttäter Links“ nicht ausreichen, um den Erlass eines an die betroffene Person („Gefährder“) gerichteten Anschreibens („Gefährderanschreiben“) zu rechtfertigen. Der Grund: Polizeiliche Eingriffe in Grundrechte setzen nach ordnungsrechtlichen Vorgaben – neben weiteren Tatbestandsvoraussetzungen – grundsätzlich eine konkrete Gefahr voraus, während bei der Datenerfassung abstrakte Gefahren ausreichen können.
[1] "Gefährder" Deutscher Bundestag - wissenschaftliche Dienste 23.7.2008
Wer ist Gefährder?
Link via lawblog bzw. Antiterrorblog: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestag hat sich die Mühe gemacht und in einer aktuellen Publikation den Begriff “Gefährder” näher zu erläutern versucht.
Zu meiner Enttäuschung bleibt ...